Qualitätspolitik
der mobilen Pflege humanitas GbR

Ausschnitt aus dem Qualitätsmanagement Handbuch
1. Ziel und Geltungsbereich
Die Qualitätspolitik des Pflegedienstes mobile Pflege humanitas GbR beschreibt die grundlegenden Ziele, Werte und Verpflichtungen zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der Pflegequalität. Sie gilt für alle Mitarbeitenden und alle Leistungsbereiche des ambulanten Pflegedienstes.
2. Gesetzliche und normative Grundlagen
Unsere pflegerischen Leistungen basieren auf:
- dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI)
- den Vereinbarungen nach § 72 SGB XI
- den Qualitätsvorgaben nach § 113 SGB XI
- den jeweils gültigen Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR)
- weiteren einschlägigen gesetzlichen, vertraglichen und fachlichen Regelungen
3. Grundsätze der Qualitätspolitik
Die Qualitätspolitik des Pflegedienstes mobile Pflege humanitas GbR orientiert sich an folgenden Grundsätzen:
- Personenzentrierte und ressourcenorientierte Pflege
- Sicherstellung einer fachgerechten, bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Leistungserbringung
- Transparente und nachvollziehbare Pflegeprozesse
- Einhaltung gesetzlicher, vertraglicher und fachlicher Anforderungen
- Kontinuierliche Verbesserung der Pflege- und Prozessqualität
4. Pflegequalität und Pflegeprozess
Die Pflegeplanung und -durchführung erfolgt nach dem Strukturmodell der Strukturierten Informationssammlung (SIS). Pflegeprozesse werden systematisch geplant, dokumentiert, überprüft und bei Bedarf angepasst. Die Pflegequalität wird regelmäßig evaluiert.
5. Qualitätsmanagementsystem
Der Pflegedienst betreibt ein internes Qualitätsmanagementsystem zur kontinuierlichen Sicherung und Verbesserung der Pflegequalität. Dieses umfasst unter anderem:
- festgelegte Arbeits- und Verfahrensanweisungen
- strukturierte Pflegedokumentation
- interne Audits und Qualitätsüberprüfungen
- Beschwerde- und Fehlermanagement
- Auswertung von MD-Prüfungen und internen Kennzahlen
Ergebnisse fließen in gezielte Verbesserungsmaßnahmen ein.
6. Mitarbeitende und Qualifikation
Die Qualität der Pflege ist unmittelbar mit der Qualifikation der Mitarbeitenden verbunden. Der Pflegedienst stellt sicher, dass:
- ausreichend qualifiziertes Personal eingesetzt wird
- gesetzliche Vorgaben zur Fachkraftquote eingehalten werden
- regelmäßige Fort- und Weiterbildungen stattfinden
- Mitarbeitende in QM-relevante Prozesse eingebunden sind
7. Dokumentation und Digitalisierung
Zur Sicherstellung der Prozess- und Rechtssicherheit nutzen wir digitale Pflegedokumentation. Diese ermöglicht eine zeitnahe, vollständige und nachvollziehbare Dokumentation aller pflegerischen Leistungen sowie eine strukturierte Auswertung qualitätsrelevanter Daten.
8. Verantwortung der Leitung
Die Pflegedienstleitung trägt die Gesamtverantwortung für die Umsetzung und Weiterentwicklung der Qualitätspolitik. Sie stellt die notwendigen personellen, organisatorischen und strukturellen Voraussetzungen zur Erreichung der Qualitätsziele sicher.
9. Überprüfung und Weiterentwicklung
Die Qualitätspolitik wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Grundlage hierfür sind:
- Ergebnisse interner Qualitätsprüfungen
- Rückmeldungen von Klientinnen und Klienten
- Ergebnisse externer Prüfungen (z. B. MD)
- gesetzliche und strukturelle Änderungen

„Hier bin ich Mensch, hier darf ich´s sein!“
Johann Wolfgang von Goethe
